Aufgrund der Erfahrungen der letzten beiden Sommer entschied sich der Gemeinderat in der Septembersitzung den Pachtvertrag mit der Shishabar nicht zu verlängern. Die umliegenden Anwohner atmeten erleichtert auf. „Dann können die Kinder nächsten Sommer wenigstens wieder schlafen“ oder „ Zum Glück! Kann man nächstes Jahr wieder die Fenster auflassen.“ waren einige der Kommentare, die auf die Entscheidung folgten. Es wurde Oktober und es wurde November. Die Betreiber machten ihre Bar winterfest, von Abzug keine Spur. Im Februar 2020 hatten die Gemeinderäte eine Verpachtung zunächst für ein Jahr beschlossen. Eine Nachfrage bis wann das Freibad nach der Entscheidung des Gemeinderats jetzt im September geräumt werde, ergab von Bauamtsleiter Thole Folgendes: Der Vertrag wurde erst im Juni von Bürgermeister und Betreiber unterschrieben. Ab diesem Zeitpunkt zählt die einjährige Pachtdauer, also Pachtdauer bis Juni 2022. In den Eckpunkten, die dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlagen, war dieser Passus allerdings nicht enthalten. Wir sind davon ausgegangen, dass sich die einjährige Pachtdauer auf die Sommersaison bzw das Kalenderjahr bezieht. Trotz mehrmaliger Nachfrage im Frühjahr war eine Einsicht als Gemeinderat in das endgültige Vertragswerk erst nach Inkrafttreten des Pachtvertrags möglich. So ist zu erwarten, dass die Shishabar im nächsten Jahr trotz eines ablehnenden Votums des Gemeinderats im September erneut ihre Tore öffnet. Und es wäre wenig verwunderlich, wenn im Frühjahr die Thematik erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats steht, in der Hoffnung auf andere Mehrheiten, die dann vielleicht sogar eine dauerhafte Genehmigung ermöglichen.

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